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Fassungsvergleich zu BEV-GA-V 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

BEV-Grundausbildungsverordnung 2023 (BEV-GA-V 2023) 1
§ 4neu
in Kraft ab 20.10.2023 · idF BGBl. II Nr. 311/2023 § 4↗RIS↗
Ausbildungsformen
§ 4.
(1) Die Grundausbildung bzw. Teile davon können in Form von Seminaren, Lehrgängen, Hospitation, Rotationsarbeitsplätzen, Traineeprogrammen, Hausarbeiten, Projektarbeiten, e-learning/mobile Learning, Selbststudium, Schulungen am Arbeitsplatz, praktischer Verwendung oder anderen geeigneten Formen gestaltet werden, welche einer stetigen Evaluierung zu unterziehen sind.
(2) Der Umfang von Seminaren wird in Unterrichtseinheiten festgelegt. Eine Unterrichtseinheit (UE) erstreckt sich über die Dauer von 50 Minuten.