Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu BEV-GA-V 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

BEV-Grundausbildungsverordnung 2023 (BEV-GA-V 2023) 1
§ 5neu
in Kraft ab 20.10.2023 · idF BGBl. II Nr. 311/2023 § 5↗RIS↗
Aufbau der Grundausbildung
§ 5.
(1) Die Grundausbildung besteht aus
1. der Basisausbildung,
2. der theoretischen Ausbildung und
3. der praktischen Verwendung (Ausbildungsturnus).
(2) Die Grundausbildung erfolgt auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen für Arbeitsplätze der verschiedenen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen in den einzelnen Organisationseinheiten teilweise getrennt.
Schlagworte
Verwendungsgruppe