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§ 7neu
Theoretische Ausbildung
§ 7.
(1) Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Bereiche:
1. die allgemeine theoretische Ausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB), sowie
2. eine individuelle Schwerpunktausbildung.
(2) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1/v1 und A2/v2, welche im technischen Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 172 Unterrichtseinheiten und besteht aus:
Unterrichtseinheiten | |
VAB Basislehrgang v1/v2 (bzw. Basislehrgang für rechtskundige Mitarbeitende) | 80 |
VAB Wahlmodul aus dem Bereich Soft Skills | 7 |
Individuelle Schwerpunktausbildung | 84 |
Gesamt | 172 |
(3) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1/v1 und A2/v2, welche im Verwaltungs- bzw. Support-Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 144 Unterrichtseinheiten und besteht aus:
Unterrichtseinheiten | |
VAB Basislehrgang v1/v2 (bzw. Basislehrgang für rechtskundige Bedienstete) | 80 |
VAB Wahlmodul aus dem Bereich Soft Skills | 7 |
Individuelle Schwerpunktausbildung | 56 |
Gesamt | 144 |
(4) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3/v3, welche im technischen Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 120 Unterrichtseinheiten und besteht aus:
Unterrichtseinheiten | |
VAB Basislehrgang v3/v4 | 64 |
Individuelle Schwerpunktausbildung | 56 |
Gesamt | 120 |
(5) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3/v3, welche im Verwaltungs- bzw. Support-Bereich verwendet werden, sowie A4/v4 beträgt insgesamt mindestens 92 Unterrichtseinheiten und besteht aus:
Unterrichtseinheiten | |
VAB Basislehrgang v3/v4 | 64 |
Individuelle Schwerpunktausbildung | 28 |
Gesamt | 92 |
(6) Die einzelnen Module der individuellen Schwerpunktausbildung werden gemäß der in § 2 formulierten Zielsetzung für jede auszubildende Person anhand der Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes im Ausbildungsplan individuell festgelegt. Die Module umfassen vorwiegend Seminare (mit oder ohne Prüfung), welche vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, der Verwaltungsakademie des Bundes oder in begründeten Ausnahmefällen einem externen Bildungsanbieter durchgeführt werden.
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