Änderungen zwischen den Fassungen
Verteilung der ärztlichen Vertragsstellen nach dem Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz
1§ 0↗RIS↗
§ 5neu
Inkrafttreten
§ 5.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.