Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu VersSt-IPV 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

VersSt-Informationspflichtenverordnung 2023 (VersSt-IPV 2023) 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 424/2023 § 4↗RIS↗
Inkrafttretensbestimmung
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und ist auf bestehende Versicherungsverhältnisse, soweit Zahlungen von Versicherungsentgelten nach dem 31. Dezember 2023 fällig werden, sowie auf neu begründete Versicherungsverhältnisse anzuwenden. Davon abweichend gilt die Informationsverpflichtung an das Finanzamt Österreich für jene Versicherungsverhältnisse, die ab dem 1. Jänner 2024 begründet werden.