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Fassungsvergleich zu Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. I Nr. 170/2023 § 5↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 5.
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.