Änderungen zwischen den Fassungen
Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028
1§ 0↗RIS↗
§ 5neu
Inkrafttreten
§ 5.
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.