Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 430/2023 § 2↗RIS↗
§ 2.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
(2) Sie ist auf die Gebühren für jene Tätigkeiten anzuwenden, welche nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind.