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Fassungsvergleich zu Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023 1
§ 11neu
in Kraft ab 29.12.2023 · idF BGBl. II Nr. 431/2023 § 11↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 11.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.