Rechtstracker.at
Norm
Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023
Fassungen
§ 11 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023
BGBl
§ 11 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023
Judikatur
§ 11 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023
§ 11 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023
Fassungsvergleich zu
Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023
×
alle §§
§ 11
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
§ 11
neu
in Kraft ab 29.12.2023 · idF
BGBl. II Nr. 431/2023
§ 11↗
RIS↗
Inkrafttreten
§ 11.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.