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Fassungsvergleich zu EEff-MV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Energieeffizienz-Maßnahmenverordnung (EEff-MV) 1
§ 14neu
in Kraft ab 31.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 28/2024 § 14↗RIS↗
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 14.
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.