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Fassungsvergleich zu LF-ESV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Elektroschutzverordnung (LF-ESV) 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.06.2024 · idF BGBl. II Nr. 46/2024 § 8↗RIS↗
Prüfungen vor Inbetriebnahme
§ 8.
Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für
1. elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,
2. elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung,
3. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderungen oder nach Instandsetzung.