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Fassungsvergleich zu LF-VEMF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Verordnung elektromagnetische Felder (LF-VEMF) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.06.2024 · idF BGBl. II Nr. 48/2024 § 1↗RIS↗
Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt in Arbeitsstätten und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des § 202 Abs. 1 und 2 LAG für Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.