Änderungen zwischen den Fassungen
Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
§ 2.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2010 in Kraft.
(2) Sie ist auf Tätigkeiten der Notare anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2010 bewirkt werden.