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Fassungsvergleich zu Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.08.2010 · idF BGBl. II Nr. 218/2010 § 2↗RIS↗
§ 2.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2010 in Kraft.
(2) Sie ist auf Tätigkeiten der Notare anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2010 bewirkt werden.