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Fassungsvergleich zu Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University) ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University) 1
§ 25neu
in Kraft ab 01.07.2024 · idF BGBl. I Nr. 43/2024 § 25↗RIS↗
Erweiterter Kündigungs- und Entlassungsschutz
§ 25.
Eine Kündigung oder Entlassung einer bzw. eines Angehörigen des wissenschaftlichen oder künstlerischen Universitätspersonals ist unwirksam, wenn die Kündigung wegen einer von ihr bzw. ihm in Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) oder Lehre vertretenen Auffassung oder Methode erfolgt.
Schlagworte
Kündigungsschutz