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Fassungsvergleich zu Anpassung des im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten oberen Referenzenergiepreises sowie Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anpassung des im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten oberen Referenzenergiepreises sowie Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.07.2024 · idF BGBl. II Nr. 167/2024 § 3↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.