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Norm
Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Fassungen
§ 1 Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
BGBl
§ 1 Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Judikatur
§ 1 Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
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Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 29.06.2024 · idF
BGBl. II Nr. 169/2024
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.