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Fassungsvergleich zu Section Control-Messstreckenverordnung Stockerau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Section Control-Messstreckenverordnung Stockerau 1
§ 1neu
in Kraft ab 03.07.2024 · idF BGBl. II Nr. 173/2024 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 22 Donauufer Autobahn bzw. der S 3 Weinviertler Schnellstraße festgelegt:
1. der Abschnitt zwischen km 0,47 der Richtungsfahrbahn Wien der S 3 bzw. km 0,29 der Rampe 4 des Knotens Stockerau bis km 25,40 der Richtungsfahrbahn Wien der A 22 und
2. der Abschnitt von km 25,58 der Richtungsfahrbahn Tulln der A 22 bis km 0,56 der Rampe 1 des Knotens Stockerau bzw. km 0,27 der Richtungsfahrbahn Hollabrunn der S 3.