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Fassungsvergleich zu TRV 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

Telekom-Richtsatzverordnung 2024 (TRV 2024) 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.08.2024 · idF BGBl. II Nr. 192/2024 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit 1. August 2024 in Kraft. Der Richtsatz gemäß § 1 ist auf jene Angebote oder Nachfragen anzuwenden, die ab Inkrafttreten dieser Verordnung gelegt oder gestellt werden.