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Fassungsvergleich zu RRV 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rundfunk-Richtsatzverordnung 2024 (RRV 2024) 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.08.2024 · idF BGBl. II Nr. 207/2024 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit 1. August 2024 in Kraft. Der Richtsatz gemäß § 1 ist auf jene Angebote oder Nachfragen, die ab Inkrafttreten dieser Verordnung gelegt oder gestellt werden, anzuwenden.