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Fassungsvergleich zu Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung 1
§ 1neu
in Kraft ab 08.08.2024 · idF BGBl. II Nr. 218/2024 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung legt die Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 des Unterbringungsgesetzes (UbG), BGBl. Nr. 155/1990, sowie deren Entziehung fest.