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Fassungsvergleich zu SeilGV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Seilbahn-Generalrevisionsverordnung (SeilGV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.11.2024 · idF BGBl. II Nr. 224/2024 § 1↗RIS↗
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung ist auf öffentliche Seilbahnen gemäß § 5 SeilbG 2003 sowie auf nicht öffentliche Seilbahnen mit beschränkt öffentlichem Verkehr gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 SeilbG 2003 anzuwenden.