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Fassungsvergleich zu MAV 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

Militärauszeichnungsverordnung 2024 (MAV 2024) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.10.2024 · idF BGBl. II Nr. 249/2024 § 1↗RIS↗
Ausstattung
§ 1.
Die militärischen Auszeichnungen sind zu gestalten nach den Beschreibungen für
1. das Militär-Verdienstzeichen in der Anlage 1,
2. die Tapferkeitsmedaille in der Anlage 2,
3. die Militär-Anerkennungsmedaille in der Anlage 3,
4. die Einsatzmedaille in der Anlage 4,
5. die Wehrdienst-Auszeichnung in den Anlagen 5 und 6 sowie
6. die Milizmedaille in der Anlage 7.