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Fassungsvergleich zu Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin 1
§ 1neu
in Kraft ab 05.10.2024 · idF BGBl. II Nr. 270/2024 § 1↗RIS↗
§ 1.
Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 02.10.2024 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Susanne Kraus-Winkler, MRICS zur Besorgung übertragen:
Angelegenheiten des Tourismus