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Fassungsvergleich zu VGV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vogelgesundheitsverordnung (VGV) 1
§ 9neu
in Kraft ab 08.11.2024 · idF BGBl. II Nr. 303/2024 § 9↗RIS↗
Reinigung und Desinfektion
§ 9.
Sollte im Zuge eines Ausbruches mit der HPAI eine Reinigung und Desinfektion erforderlich sein, ist hiebei nach den Vorgaben von Anlage 2 der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 309/2007, in der jeweils geltenden Fassung, vorzugehen.