Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3neu
In- und Außerkrafttreten
§ 3.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2025 in Kraft.
(2) Die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an behinderte Studierende, BGBl. II Nr. 310/2004 tritt mit Ablauf des 28. Februar 2025 außer Kraft.
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