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Fassungsvergleich zu Gewerbelegitimationen-Verordnung 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewerbelegitimationen-Verordnung 2024 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 312/2024 § 2↗RIS↗
Aussehen und Eigenschaften
§ 2.
(1) Die Gewerbelegitimation wird als beidseitig bedruckte Karte aus Polycarbonat hergestellt. Ihre Abmessungen haben dem Format ID-1 der ISO-Norm 7810 zu entsprechen.
(2) Die Gewerbelegitimation hat folgende Fälschungssicherheitsmerkmale zu enthalten:
1. Sicherheitsuntergrundmuster mit Mikroschrift auf Vorder- und Rückseite,
2. UV-Fluoreszenzfarbe,
3. der Sicherheitsuntergrund überlappt das Lichtbild zum Teil am Rand,
4. Personalisierung durch Lasergravur.
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