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Fassungsvergleich zu VuV-Plausibilisierungs-VO××

Änderungen zwischen den Fassungen

VuV-Plausibilisierungs-VO 1
§ 2neu
in Kraft ab 28.11.2024 · idF BGBl. II Nr. 324/2024 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung ist erstmals auf Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen.