Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
§ 1.
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit
1. der Entwicklung,
2. der Wartung und
3. dem Betrieb
von IT-Anwendungen und IT-Infrastruktur für die Erstellung von Förderkarten sowie die Zurverfügungstellung von Information über die Versorgung von Gebieten mit Breitband in leicht zugänglicher Form für Endnutzer gemäß § 84 TKG 2021 in der jeweils geltenden Fassung betraut.