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Fassungsvergleich zu BRZ-BMF-Aufgabenübertragungsverordnung 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

BRZ-BMF-Aufgabenübertragungsverordnung 2024 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 363/2024 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit
1. der Entwicklung,
2. der Wartung und
3. dem Betrieb
von IT-Anwendungen und IT-Infrastruktur für die Erstellung von Förderkarten sowie die Zurverfügungstellung von Information über die Versorgung von Gebieten mit Breitband in leicht zugänglicher Form für Endnutzer gemäß § 84 TKG 2021 in der jeweils geltenden Fassung betraut.