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Fassungsvergleich zu NB-V 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024 (NB-V 2024) 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.07.2025 · idF BGBl. II Nr. 398/2024 § 5↗RIS↗
Zeitrahmen
§ 5.
Netzbetreiber haben jeden Zählpunkt mit Abschluss oder Änderung des Netzzugangsvertrages sowie jeden im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehenden Zählpunkt einer Netzbenutzerkategorie gemäß den §§ 3 oder 4 zuzuordnen.