Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024 1
§ 1neu
in Kraft ab 28.12.2024 · idF BGBl. I Nr. 158/2024 § 1↗RIS↗
Zweckzuschuss
§ 1.
Der Bund gewährt den Ländern anlässlich der Hochwasserkatastrophe Mitte September 2024 nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes einen Zweckzuschuss zur Finanzierung von Beihilfen zur Beseitigung von Schäden im Vermögen Privater.