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Fassungsvergleich zu Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung 1
§ 11neu
in Kraft ab 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 420/2024 § 11↗RIS↗
3. Abschnitt
Themenbereich Milch und Milcherzeugnisse
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 11.
Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Milch von Kühen, Schafen, Ziegen oder Büffeln erzeugen, Milch und Milcherzeugnisse verwenden sowie milchwirtschaftliche Unternehmen, die Milch und Milcherzeugnisse verwenden.