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Fassungsvergleich zu Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung 1
§ 19neu
in Kraft ab 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 420/2024 § 19↗RIS↗
3. Kapitel
Statistiken über die pflanzliche Erzeugung
1. Abschnitt
Themenbereich Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 19.
Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Kulturen gemäß Anlage V Spalte A erzeugen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen (Kulturflächen).