Änderungen zwischen den Fassungen
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
1§ 0↗RIS↗
§ 20neu
Kontinuität, Periodizität, Referenzzeitraum
§ 20.
(1) Die Erhebungen über die Anbaufläche und die pflanzliche Erzeugung sind in der Häufigkeit gemäß Anlage V Spalte D über ein Erntejahr, erstmals über das Erntejahr 2025, durchzuführen.