Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung 1
§ 25neu
in Kraft ab 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 420/2024 § 25↗RIS↗
Erhebungsmerkmale
§ 25.
Es sind die Mengen (Tonnen, Hektoliter) für pflanzliche Erzeugnisse je Aufkommens- und Verwendungsart gemäß Anlage VI Spalte A, auf nationaler Ebene zu erheben.
Schlagworte
Aufkommensart