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Fassungsvergleich zu Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung 1
§ 27neu
in Kraft ab 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 420/2024 § 27↗RIS↗
3. Abschnitt
Themenbereich Bewirtschaftung von Grünland
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 27.
Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Dauergrünland oder Wechselgrünland bewirtschaften, sowie landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen.