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Fassungsvergleich zu Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung 1
§ 35neu
in Kraft ab 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 420/2024 § 35↗RIS↗
2. Abschnitt
Themenbereich Absolute Preise für Betriebsmittel
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 35.
Statistische Einheiten sind Einheiten des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs (§ 31, ausgenommen forstwirtschaftliche Betriebe) sowie Unternehmen, die jeweils Düngemittel, Futtermittel oder Energie an landwirtschaftliche Betriebe verkaufen.