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Fassungsvergleich zu Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung 1
§ 39neu
in Kraft ab 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 420/2024 § 39↗RIS↗
3. Abschnitt
Themenbereich Preise und Pachten für Agrarland
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 39.
Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe und landwirtschaftliche Grundstücke, für die in den Berichtsperioden Markttransaktionen stattfinden.