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Fassungsvergleich zu VetGIV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vet-GebrauchsinformationsV (VetGIV) 1
§ 10neu
in Kraft ab 29.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 10/2025 § 10↗RIS↗
Überarbeitungsdatum der Packungsbeilage
§ 10.
Die Gebrauchsinformation hat das Datum der Erstellung der Gebrauchsinformation nach Monat und Jahr, im Falle einer Änderung das Datum der letzten Änderung nach Monat und Jahr zu enthalten, wobei die Angabe der Jahreszahl vierstellig zu erfolgen hat.