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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMFWF 2025××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMFWF 2025 1
§ 13neu
in Kraft ab 09.09.2025 · idF BGBl. II Nr. 198/2025 § 13↗RIS↗
Förderung des Frühkarenzurlaubs und der Väterkarenz
§ 13.
Die Personalabteilung informiert jeden Vater spätestens nach Meldung der Geburt eines Kindes über die Möglichkeit eines Frühkarenzurlaubs und einer Väterkarenz sowie die neuen zeitlichen Erfordernisse und/oder neue Rahmenbedingungen des Bediensteten.