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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMFWF 2025××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMFWF 2025 1
§ 14neu
in Kraft ab 09.09.2025 · idF BGBl. II Nr. 198/2025 § 14↗RIS↗
Kinderbetreuungsplätze
§ 14.
Es sind regelmäßig Bedarfserhebungen, insbesondere gemäß den Sonderrichtlinien für die Gewährung einer Förderung für Betriebskindergärten des Bundes, durchzuführen und geeignete Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für die Kinder der Bediensteten der jeweiligen Dienststelle zu treffen. Es ist sicherzustellen, dass die Information über Angebote für Kinderbetreuungsplätze im Intranet oder einer ähnlichen Form der betriebsinternen Mitteilungen an gut ersichtlicher Stelle aufgenommen wird.