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Fassungsvergleich zu SchulSKV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler (SchulSKV) 1
§ 2neu
in Kraft ab 27.09.2025 · idF BGBl. II Nr. 204/2025 § 2↗RIS↗
Verweisungen
§ 2.
Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.