Änderungen zwischen den Fassungen
§ 5neu
Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut
§ 5.
Die Verordnung betreffend zusätzliche Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut, BGBl. II Nr. 578/2003, ist sinngemäß auf digitale Vignetten anzuwenden.