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Fassungsvergleich zu Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Burgenland××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Burgenland 1
§ 9neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 260/2025 § 9↗RIS↗
Begünstigungsklausel
§ 9.
Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.