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Fassungsvergleich zu Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 271/2025 § 8↗RIS↗
Begünstigungsklausel
§ 8.
Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.