Änderungen zwischen den Fassungen
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten
1§ 0↗RIS↗
§ 8neu
Begünstigungsklausel
§ 8.
Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.