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Norm
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Kärnten
Fassungen
§ 6 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Kärnten
BGBl
§ 6 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Kärnten
Judikatur
§ 6 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Kärnten
§ 6 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Kärnten
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RIS↗
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§ 6
neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF
BGBl. II Nr. 273/2025
§ 6↗
RIS↗
Begünstigungsklausel
§ 6.
Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.