Änderungen zwischen den Fassungen
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
1§ 0↗RIS↗
§ 12neu
Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4
§ 12.
Es sind in verstärktem Maße Kurse für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4 anzubieten, die wichtige Inhalte wie z. B. Kommunikation, Sprachkenntnisse, Teamarbeit, Persönlichkeitsentwicklung und Stärkung des Selbstbewusstseins enthalten.