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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 1
§ 20neu
in Kraft ab 05.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 275/2025 § 20↗RIS↗
Gleitender Wiedereinstieg
§ 20.
Es soll ein gleitender Wiedereinstieg insbesondere auch in qualifizierten Bereichen mit begleitenden Maßnahmen wie Umorganisation, entsprechende Reduzierung des Aufgabenbereiches bei Teilzeitbeschäftigung, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, ermöglicht werden.
Schlagworte
Mitarbeiterinnengespräch