Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich 1
§ 9neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 279/2025 § 9↗RIS↗
Übergangsregelung
§ 9.
Bestehende günstigere Vereinbarungen dürfen nicht verschlechtert werden. Vereinbarungen mit Mindestlöhnen auf Basis der Mindestlohntarife aus dem Jahr 2011 werden, soweit sie günstiger sind als die neu festgesetzten Tarife, nicht geschmälert.