Änderungen zwischen den Fassungen
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Oberösterreich
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Gehsteigreinigung
§ 4.
Für die Reinigung von Gehsteigen und sonstigen begehbaren Flächen, sofern sie nicht schon in die Berechnung des Entgeltes nach § 2 Abs. 1 Z 2 einbezogen sind, gebührt je Quadratmeter Gehsteigfläche die gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 festgesetzte Entlohnung für die Reinigung von Gehsteigen sowie für die Bestreuung bei Glatteis.