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Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates 1
§ 3neu
in Kraft ab 30.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 328/2025 § 3↗RIS↗
§ 3.
Die gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 bis 5 berufenen Mitglieder sind bei Eintritt in ihre Tätigkeit vom Vorsitzenden über die Aufgaben des Bewertungsbeirates und den sich daraus ergebenden Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder zu belehren.