Änderungen zwischen den Fassungen
§ 90neu
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 90.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem sechsten ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Flüssiggas-Verordnung 2002 außer Kraft.